Safety data sheet

ROTWEISS Edelstahl & Chrom Glanzpolitur
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 07.04.2015
Seite 5 von 11
ROTWEISS Produkte
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.
F/m³
mg/m³
ppm
Bezeichnung
CAS-Nr.
Art
4(II)
5
(R)-p-Mentha-1,8-dien (D-Limonen)
5989-27-5
28
2(II)
Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen
(RCP-Gruppe): C7-C8 Aromaten
-
200
2(II)
Kohlenwasserstoffgemische, Fraktionen
(RCP-Gruppe): C9-C15 Aromaten
-
100
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Für ausreichende Belüftung und punktförmige Absaugung an
kritischen Punkten sorgen.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den
Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Bei der Arbeit nicht
essen, trinken oder rauchen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Geeigneter Augenschutz: Korbbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind
in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch
auszuwählen.
Empfohlenes Material: NBR (Nitrilkautschuk). Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 12 h.
Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle
Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Zu beachten: DIN EN 374.
Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Kombinationsfiltergerät (DIN EN 141).
Filtermaterial/-medium: ABEK-P.
Atemschutz
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer,
Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
grünblau
Suspension (Paste)
Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Lösemittel, charakteristisch
Geruch:
pH-Wert (bei 20 °C):
7,9
Zustandsänderungen
Revisions-Nr.: 1,01
Überarbeitet am: 07.04.2015
D - DE