Certifications 2
D - DE
ROTWEISS
Produkte
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß
Verordnung
(EG)
Nr.
1272/2008
ROTWEISS Acryl & PLEXIGLAS® Polierpaste
Erstelldatum:
07.04.2015
Seite
9
von
11
Überprüfung: 16.01.2019
Verteilungskoeffizient n- Oktanol/Wasser
CAS-Nr.
Bezeichnung
Log Pow
8028-48-6
Orangenöl, Orangenterpene
2,78 - 4,88
138-86-3
Dipenten
4,5
586-62-9
p-Mentha-1,4(8)-dien
4,29
BCF
CAS-Nr.
Bezeichnung
BCF
Spezies
Quelle
586-62-9
p-Mentha-1,4(8)-dien
334
IUCLID
12.4. Mobilität im Boden
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
Weitere Hinweise
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen
lassen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen
lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
080119 Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben;
Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken; wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke
mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
080119
Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben;
Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken; wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke
mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
150110
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen, die
Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3.
Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung