Certifications 2

D - DE
ROTWEISS
Produkte
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß
Verordnung
(EG)
Nr.
1272/2008
ROTWEISS Acryl & PLEXIGLA Polierpaste
Erstelldatum:
07.04.2015
Seite
4
von
11
Überprüfung: 16.01.2019
Verbrennungsprodukte.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug.
Zusätzliche Hinweise
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser
getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Sicherstellen, dass alle Abwässer aufgefangen
und einer Abwasserbehandlungsanlage zugeführt werden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol
nicht einatmen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Erdung von Behältern, Apparaturen, Pumpen und Absaugeinrichtungen vorsehen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten. Empfohlene Lagerungstemperatur 0...25 °C. Gegen direkte
Sonneneinstrahlung schützen. Ausreichende Lagerraumbelüftung sicherstellen.
Zusammenlagerungshinweise
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Lagerklasse nach TRGS 510: 10
7.3. Spezifische Endanwendungen
Poliermittel und Wachsmischungen
8.1. Zu überwachende Parameter
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
ABSCHNITT 6: Mnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen