Certifications 2

D - DE
ROTWEISS
Produkte
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß
Verordnung
(EG)
Nr.
1272/2008
ROTWEISS Acryl & PLEXIGLAPolierpaste
Erstelldatum: 07.04.2015 Überprüfung: 16.01.2019 Seite 3 von 11
01-2119457892-27
273-309-3
Kohlenwasserstoffe, Nebenprodukte bei der Verarbeitung von Terpen
0,1 - < 1 %
68956-56-9
Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R10-36/38-43-51-53-65
Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Skin Sens. 1, Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 2; H226
H315 H319 H317 H304 H411
205-341-0
Dipenten
0,1 - < 1 %
138-86-3
Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R10-43-38-50-53
601-029-00-7
Flam. Liq. 3, Skin Irrit. 2, Skin Sens. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 1), Aquatic Chronic 1
(M-Factor = 1); H226 H315 H317 H400 H410
209-578-0
p-Mentha-1,4(8)-dien
0,1 - < 1 %
586-62-9
Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R43-50-53-65
Skin Sens. 1B, Asp. Tox. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 1), Aquatic Chronic 1 (M-Factor =
1); H317 H304 H400 H410
01-2119982325-32
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Betroffene an die frische Luft bringen. Betroffene in Ruhelage bringen und warm halten. Bei
Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Bei Bewusstlosigkeit in stabile
Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Polyethylenglykol, anschließend mit viel Wasser. Alle
kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Ärztliche Behandlung
notwendig.
Nach Augenkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen, dann sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Ruhig stellen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Wassernebel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Gefährliche
ABSCHNITT 5: Mnahmen zur Brandbempfung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Mnahmen