Safety data sheet

ROTWEISS Schleif- und Polierpaste
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 07.04.2015
Seite 9 von 11
ROTWEISS Produkte
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log Pow
Bezeichnung
CAS-Nr.
8028-48-6
2,78 - 4,88
Orangenöl, Orangenterpene
138-86-3
4,5
Dipenten
586-62-9
4,29
p-Mentha-1,4(8)-dien
BCF
Quelle
Spezies
BCF
Bezeichnung
CAS-Nr.
586-62-9
p-Mentha-1,4(8)-dien
334
IUCLID
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen
lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen
lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
080119
Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben;
Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken; wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke
mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben;
Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken; wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke
mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
080119
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen, die
Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
150110
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Revisions-Nr.: 1,01
Überarbeitet am: 07.04.2015
D - DE