Certifications 2
ROTWEISS Hochglanzpolitur
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 05.06.2015
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ROTWEISS Produkte
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
< 3 % (ADR/RID)
Lösemitteltrennprüfung:
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmt
Festkörpergehalt:
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
keine/keiner
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Bezeichnung
CAS-Nr.
Spezies
Dosis
Methode
Expositionswege
Quelle
127036-24-2
C11-Oxoalkohol, 7 EO
Ratte
LD50 1940 mg/kg
OECD 401
oral
Reiz- und Ätzwirkung
Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Sonstige Angaben zu Prüfungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Revisions-Nr.: 2,0
Überarbeitet am: 05.06.2015
D - DE