Certifications 2

ROTWEISS Hochglanzpolitur
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 05.06.2015
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ROTWEISS Produkte
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind
in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch
auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für
spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Atemschutz
weiß
flüssig
Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
charakteristisch
Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C):
5-6
Zustandsänderungen
nicht bestimmt
Schmelzpunkt:
nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich:
nicht bestimmt
Flammpunkt:
Entzündlichkeit
nicht anwendbar
Feststoff:
nicht anwendbar
Gas:
keine/keiner
Explosionsgefahren
nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze:
DIN 51794
> 400 °C
Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbar
Feststoff:
nicht anwendbar
Gas:
Zersetzungstemperatur:
nicht bestimmt
Nicht brandfördernd.
Brandfördernde Eigenschaften
nicht bestimmt
Dampfdruck:
1,0 g/cm³
Dichte:
Wasserlöslichkeit:
vollständig mischbar
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Verteilungskoeffizient:
6 DIN EN ISO 2431
>= 40 s
Auslaufzeit:
nicht bestimmt
Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
Revisions-Nr.: 2,0
Überarbeitet am: 05.06.2015
D - DE