Certifications 2
ROTWEISS Hochglanzpolitur
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 05.06.2015
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ROTWEISS Produkte
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Zusammenlagerungshinweise
12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK
zuzuordnen sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Poliermittel und Wachsmischungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Hautschutzplan erstellen und beachten! Vor den
Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen, ggf. duschen. Bei der Arbeit nicht
essen und trinken.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Geeigneter Augenschutz: Korbbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Revisions-Nr.: 2,0
Überarbeitet am: 05.06.2015
D - DE