Certifications 2
ANWEISUNGEN ZUR SICHEREN NUTZUNG
Handelsname,
Produktname :
powertex®, powerfil®, E-Glas, S-Glas,
basalt continuous, powermat, powerflex
,
powernet, glanamat, sinamat
Erstellungsdatum
:
24.08.2008
Version :
2003-2008-2
Überarbeitungs-
datum :
12.11.2008
Seite : 8 / 9
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Endlosfilament-Glasfaserabfall ist kein gefährlicher Abfall.
Abfallcode Nr.:
EAK 101 103
Abfallbezeichnung: alte Glasfasermaterialien
Es sind die folgenden nationalen und regionalen Vorschriften zu befolgen:
1. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträgl
ichen Beseitigung
von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-
/AbfG) vom 27.09.1994 in der Fassung
vom 12. September 1996 (BGBL I S. 1354).
2. Regionale Abfallwirtschaftssatzungen
Saubere Pappe, Holz, Kunststoff (Folie oder Tüten) und Verpackungen können in speziell für
diese Produkte vorgesehene Abfallentsorgungseinheiten entsorgt werden (d. h. für Recycling
oder für die Verwendung als Brennstoff).
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Internationale Transportbestimmungen: Glasfaserprodukte (Endlosfilament)
sind gemäß der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Fassung vom 18. Juli 1995 keine Gefahrstoffe
. Daher sind
auch keine besonderen Maßnahmen für den Transport und die Kennzeichnung für den Transport
über Land, auf Binnengewässern und für den Lufttransport erforderlich.
Es empfiehlt sich, das
Produkt in trockenem Zustand in der Originalverpackung zu transportieren und zu lagern.
IMDG/IM – RID – ADR – ICAO – IATA – DOT - TDG - MEX nicht geregelt
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
Dieses Produkt ist nicht gefährlich im Sinne der
Europäischen Richtlinien 99/45/EC,
67/548/EEC und ihrer letzten Abänderung.
Angaben zur Nicht-Karzinogenität
Gemäß den EU-Richtinien sind die Endlosglasfaser in dies
en Produkten nicht als karzinogen
eingestuft.
Endlosglasfaser gehören nicht zum Anwendungsbereich die EU-Richtlinie 67/548/EEC
gemäß der
Abänderung 97/69/EC, da sie keine „Fasern mit willkürlicher Orientierung sind“.
Das Internationale Krebsforschungszentrum (IARC) hat im Juni 1987 und im Oktober 200
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Endlosglasfaser
als nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität (Gruppe 3)
eingestuft. Die Ergebnisse aus Untersuchungen an Menschen sowie an Tieren wurden durch die
IARC als unzureichend beurteilt, um Endlosglasfaser als Material
mit einer bestätigten,
wahrscheinlichen oder gar möglichen Krebs erzeugenden Wirkung einzustufen.









