Security Datasheet

powertex®, powertex® LE, powerfil®, E-Glas, powertex® S, basalt
continuous, powermat®, powermat® E, powermat® S, powermat® S
VT, powermat® E NGM, powerflex, powernet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
29.12.2017
DE - de
6/7
:
Verpackungen nicht ohne geeignete Reinigung oder Aufbereitung wiederverwenden.
:
Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.
:
10 11 03 - Glasfaserabfall
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
:
Für dieses Produkt ist gemäß Artikel 31 der REACH-Verordnung kein Sicherheitsdatenblatt
erforderlich. Dieses Produktsicherheitsdatenblatt wurde auf freiwilliger Basis erstellt.
15.1.2. Nationale Vorschriften
Deutschland
:
Wassergefährdungsklasse (WGK) nwg, Nicht wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS,
Anhang 1 oder 2)
:
LGK 13 - Nicht brennbare Feststoffe
:
Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung)
:
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwerte