Security Datasheet

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continuous, powermat®, powermat® E, powermat® S, powermat® S
VT, powermat® E NGM, powerflex, powernet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
29.12.2017
DE - de
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
:
Im Zweifelsfall oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei anhaltenden
Symptomen, Arzt aufsuchen.
:
Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Bei anhaltenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
:
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
:
Reizt Atemwege und Schleimhäute. Husten.
:
Reizwirkung (Juckreiz, Rötung, Blasenbildung).
:
Produktstaub kann Augenreizung verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. schmittel
:
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver, alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid (CO2).
:
Wasser im Vollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
:
Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid. Stickoxide.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
:
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss
gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht r Notfälle geschultes Personal
:
Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8.
:
Verunreinigten Bereich lüften. Unbeteiligte Personen evakuieren. Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden.
:
Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen. Wenn bei der Handhabung dieses Materials
Partikel in die Luft austreten, sollten zugelassene Atemschutzgeräte für Staub oder Nebel
verwendet werden.
6.1.2. Einsatzkräfte
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe
Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
:
Staubbildung vermeiden. Das Produkt mechanisch aufnehmen. Verschüttetes Material mit
Wasser befeuchten. Das Produkt aufsaugen und/oder aufkehren.
:
Zur Entsorgung in geeigneten Behältern aufsammeln. Entsorgung muss gemäß den
behördlichen Vorschriften erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Siehe Abschnitt 8. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere
Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.