Security Datasheet
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continuous, powermat®, powermat® E, powermat® S, powermat® S
VT, powermat® E NGM, powerflex, powernet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
29.12.2017
DE - de
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Im Zweifelsfall oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei anhaltenden
Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Bei anhaltenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell
vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen nach Einatmen
:
Reizt Atemwege und Schleimhäute. Husten.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt
:
Reizwirkung (Juckreiz, Rötung, Blasenbildung).
Symptome/Wirkungen nach Augenkontakt
:
Produktstaub kann Augenreizung verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassersprühstrahl. Trockenlöschpulver, alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid (CO2).
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasser im Vollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid. Stickoxide.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben
:
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss
gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Schutzausrüstung
:
Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8.
Notfallmaßnahmen
:
Verunreinigten Bereich lüften. Unbeteiligte Personen evakuieren. Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden.
Maßnahmen bei Staub
:
Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen. Wenn bei der Handhabung dieses Materials
Partikel in die Luft austreten, sollten zugelassene Atemschutzgeräte für Staub oder Nebel
verwendet werden.
6.1.2. Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben: siehe
Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Staubbildung vermeiden. Das Produkt mechanisch aufnehmen. Verschüttetes Material mit
Wasser befeuchten. Das Produkt aufsaugen und/oder aufkehren.
Sonstige Angaben
:
Zur Entsorgung in geeigneten Behältern aufsammeln. Entsorgung muss gemäß den
behördlichen Vorschriften erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise zum sicheren Umgang. Siehe Abschnitt 7. Siehe Abschnitt 8. Persönliche Schutzkleidung verwenden, siehe Abschnitt 8. Weitere
Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.







