Certifications 2

ANWEIS
UNGEN ZUR SICHEREN NUTZUNG
Handels
-
/
Produktname :
powertex® LE,
powerfil®, E
-
Glas,
powertex® S, basalt continuous, powermat®,
powermat® E, powermat® S,
powermat® S VT, powermat® E NGM,
powerflex, powernet,
Erstellungsdatum
:
24.08.2008
Version :
2003-2008-2
Überarbeitungsdatum
:
03.07.2013
Seite : 9 / 10
Es sind die folgenden nationalen und regionalen Vorschriften zu befolgen:
1. Gesetz zur Förderung der Kreislaufw
irtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung
von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KrW-
/AbfG) vom 27.09.1994 in der Fassung
vom 12. September 1996 (BGBL I S. 1354).
2. Regionale Abfallwirtschaftssatzungen
Saubere Pappe, Holz, Kunststoff (Folie oder Tüten) und Verpackungen können in speziell für
diese Produkte vorgesehene Abfallentsorgungseinheiten entsorgt werden (d. h. für Recycling
oder für die Verwendung als Brennstoff).
14.
ANGABEN ZUM TRANSPORT
Internationale Transportbestimmungen: Glasfaserprodukte (Endlosfilament)
sind gemäß der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Fassung vom 18. Juli 1995 keine Gefahrstoffe
. Daher sind
auch keine besonderen Maßnahmen für den Transport und die Kennzeichnung für den Transpo
rt
über Land, auf Binnengewässern und für den Lufttransport erforderlich.
Es empfiehlt sich, das
Produkt in trockenem Zustand in der Originalverpackung zu transportieren und zu lagern.
IMDG/IM RID – ADR ICAO – IATA DOT - TDG - MEX nicht geregelt
15.
RECHTSVORSCHRIFTEN
D
iese
s Produkt ist
nicht gefährlich im Sinne der
Europäischen Richtlinien 99/45/EC,
67/548/EEC und ihrer letzten Abänderung.
Angaben
zur
Nicht
-
Karzinogenität
Gemäß den EU-Richtlinien sind die Endlosglasfaser in diese
n Produkten nicht als karzinogen
eingestuft.
Endlosglasfaser gehören nicht zum Anwendungsbereich die EU-Richtlinie 67/548/EEC
gemäß der
Abänderung 97/69/EC, da sie keine „Fasern mit willkürlicher Orientierung sind“.
Das Internationale Krebsforschungszentr
um (IARC) hat im Juni 1987 und im Oktober 2001
Endlosglasfaser
als nicht klassifizierbar hinsichtlich der menschlichen Karzinogenität (Gruppe 3)
eingestuft. Die Ergebnisse aus Untersuchungen an Menschen sowie an Tieren wurden durch die
IARC als unzureichend beurteilt, um Endlosglasfaser
als Material mit einer bestätigten,
wahrscheinlichen oder gar möglichen Krebs erzeugenden Wirkung einzustufen
.
Nationale
Datenbanken c
hemi
scher Stoffe
Produkte aus Endlosglasfaser sind Artikel gemäß den nachstehend
aufgelisteten Datenbanken