Safety data sheet

EG-Sicherheitsdatenblatt
ROGGE DUO-Clean
Materialnummer: 10025
Druckdatum: 11.09.2015 Seite 2 von 6
Rogge Inter Trade
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.
Hinweise zum sicheren Umgang
Es sind keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Zusammenlagerungshinweise
7.3. Spezifische Endanwendungen
Wasch- und Reinigungsmittel (inklusive lösungsmittelbasierte Produkte)
Unterhaltsreinigung
GG30
GISCODE/Produkt-Code:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Revisions-Nr.: 2,00 Überarbeitet am: 10.02.2015 D - DE