Datasheet

Lemon Cleanser
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
24.07.2020 (Version: 5.0)
GB - de
3/8
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
:
Verunreinigten Bereich lüften. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
6.1.2. Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben:
siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Verschüttete Flüssigkeit mit Absorptionsmittel aufnehmen.
Sonstige Angaben
:
Stoffe oder Restmengen in fester Form einer zugelassenen Anlage zuführen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Angaben zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut
vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Hygienemaßnahmen
:
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer
die Hände waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen
:
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
Unverträgliche Produkte
:
Oxidationsmittel. Starke Basen. Starke Säuren.
Besondere Vorschriften für die Verpackung
:
Nur im Originalbehälter aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol; Diethylenglykolmonobutylether; Butyldiglykol (112-34-5)
EU - Begrenzung der Exposition am Arbeitsplatz
Lokale Bezeichnung
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
IOELV TWA (mg/m³)
67,5 mg/m³
IOELV TWA (ppm)
10 ppm