Datasheet

Änderungsdatum: 19.02.2020 Änderung: 2
Distrelec Acrylic Conformal Coating - 400ml aerosol
Schutzmaßnahmen während
der Brandbekämpfung
Einatmen von Brandgasen oder -dämpfen vermeiden. Umgebung räumen. Auf Wind
zugewandter Seite bleiben und das Einatmen von Gasen, Dämpfen, Dunst und Rauch
vermeiden. Geschlossene Räume vor dem Betreten lüften. Der Hitze ausgesetzte Behälter
mit Sprühwasser kühlen und aus dem Brandbereich entfernen, sofern dies gefahrlos möglich
ist. Den Flammen ausgesetzte Behälter mit Wasser kühlen, bis Brand vollständig gelöscht ist.
Wenn sich ausgelaufenes oder verschüttetes Material nicht entzündet hat, sind Wassernebel
zur Verteilung der Dämpfe und zum Schutz der Mitarbeiter zu verwenden. Ablaufwasser
durch Eindämmen unter Kontrolle halten und fern von Kanalisation und Wasserläufen halten.
Bei Gefahr einer Wasserverunreinigung sind die zuständigen Behörden zu informieren.
Besondere Schutzausrüstung
für Brandbekämpfer
Umluftunabhängiges Atemschutzgerät, das im positiven Druckmodus arbeitet (SCBA) und
geeignete Schutzkleidung tragen. Feuerwehr-Kleidung entsprechend der europäischen Norm
EN469 (einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe) wird für einen
Mindestschutz bei Unfällen mit Chemikalien sorgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrustungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche
Vorsorgemaßnahmen
Keine Maßnahmen ohne entsprechende Ausbildung ergreifen, oder solche, die mit
persönlichem Risiko verbunden sind. Nicht benötigtes und ungeschütztes Personal ist von der
Verschüttung fernzuhalten. Schutzkleidung tragen, wie in Abschnitt 8 dieses SDB
beschrieben In diesem Sicherheitsdatenblatt beschriebene Sicherheitsmaßnahmen für
sichere Handhabung befolgen. Nach Arbeiten an Undichtigkeiten gründlich waschen.
Sicherstellen, dass Vorgehensweise und Schulungen für Notfall-Dekontaminationen und
Entsorgungen vorhanden sind. Nicht berühren oder in verschüttetes Material treten.
Umgebung räumen. Explosionsgefahr. Für ausreichende Belüftung sorgen. Nicht Rauchen,
keine Funken, Flammen oder andere Zündquellen in der Nähe von Verschüttetem.
Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer oder auf den Boden gelangen lassen. Einleitung in
die aquatische Umwelt vermeiden. Große Mengen an Verschüttetem: Die zuständigen
Umweltbehörden sind zu informieren, wenn Umweltverschmutzung auftritt (Kanalisation,
Wasserwege, Boden oder Luft).
6.3. Methoden und Material fur Ruckhaltung und Reinigung
Methoden zur Reinigung Schutzkleidung tragen, wie in Abschnitt 8 dieses SDB beschrieben Verschüttetes sofort
beseitigen und Abfall sicher entsorgen. Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Nicht Rauchen, keine Funken, Flammen oder andere Zündquellen in der Nähe von
Verschüttetem. Verschüttetem von windwärts gerichteter Seite nähern. Unter normalen
Gebrauchsbedingungen und bei normaler Lagerung, ist ein Verschütten bei Aerosolbehältern
unwahrscheinlich Wenn Spraydosen geborsten sind, ist Vorsicht geboten wegen des raschen
Austrittes von unter Druck stehendem Inhalt und Treibmittel. Kleine Mengen an verschüttetem
Material: Mit saugfähigem Tuch aufwischen und Abfall auf sichere Weise entsorgen. Große
Mengen an Verschüttetem: Wenn Produkt in Wasser löslich ist, Verschüttetes mit Wasser
verdünnen und aufwischen. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, Verschüttetes mit einem
inerten trockenen Material aufnehmen und in einen geeigneten Abfallbehälter geben.
Kontaminierte Bereiche mit sehr viel Wasser abspülen. Nach Arbeiten an Undichtigkeiten
gründlich waschen. Abfälle zugelassener Deponie in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der örtlichen Entsorgungs-Behörden zuführen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Verweis auf andere Abschnitte Angaben zu persönlicher Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Siehe Abschnitt 11 für weitere
Details zu den Gesundheitsgefahren. Siehe Kapitel 12 zu weiteren Informationen über
Umweltgefahren. Für Abfallentsorgung siehe Abschnitt 13.
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