Datasheet
Änderungsdatum: 09.06.2020 Änderung: 1.1
Distrelec Degreaser - 400ml aerosol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): 100 ppm 360 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): 200 ppm 720 mg/m³
SSC
Carbon Dioxide
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): 5000 ppm 9000 mg/m³
Asphyxie
2-Methoxypropanol
Arbeitsplatzgrenzwert (8-h Schichtmittelwerte): 5 ppm 19 mg/m³
Kurzzeitgrenzwerte (15-Minuten): 40 ppm 152 mg/m³
H, R1BD, R1BF, SSB
SSC = Fruchtschädigende Gruppe C (Eine Schädigung der Leibesfrucht braucht bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht
befürchtet zu werden).
H = Hautresorption.
R1BD = Umfasst Stoffe, die als fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) für den Menschen angesehen werden sollten.
R1BF = Umfasst Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen angesehen
werden sollten.
SSB = Fruchtschädigende Gruppe B (Eine Schädigung der Leibesfrucht kann auch bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht
ausgeschlossen werden).
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutzausrüstung
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Für ausreichende Belüftung sorgen. Überwachung der persönlichen Umgebung und des
Arbeitsplatzes oder biologische Überwachung kann erforderlich sein, um die Wirksamkeit der
Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen und/oder die Notwendigkeit einer
Atemschutzausrüstung zu bestimmen. Geschlossene Anlagen, lokale Absaugung oder
andere technische Maßnahmen als primäres Mittel zur Minimierung der Exposition der
Arbeiter verwenden. Persönliche Schutzausrüstung sollte nur verwendet werden, wenn die
Exposition des Arbeitnehmers nicht angemessen durch technische Maßnahmen sicher
gestellt werden kann. Sicherstellen, dass Kontrollmaßnahmen regelmäßig überprüft und
gewartet werden. Es ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Mitarbeiter geschult sind, um
die Exposition zu minimieren.
Augen-/ Gesichtsschutz Augenschutz entsprechend einer anerkannten Norm sollte getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung ergibt, dass Augenkontakt möglich ist. Persönliche Schutzausrüstung für
Augen- und Gesichtsschutz sollte der Europäischen Norm EN166 entsprechen. Dichtsitzende
Schutzbrille oder Gesichtsschutz tragen. Wenn Inhalations-Gefahren bestehen, kann
stattdessen eine Atemschutz mit vollem Gesichtsschutz erforderlich sein.
Handschutz Chemikalienbeständige, undurchlässige Handschuhe tragen, die einer anerkannten Norm
entsprechen, wenn eine Risikobeurteilung einen möglichen Hautkontakt angibt. Der am
besten geeignete Handschuh sollte in Absprache mit dem Handschuh-Lieferanten / Hersteller,
der Informationen über die Durchbruchzeit des Handschuhmaterials geben kann, gewählt
werden. Zum Schutz der Hände vor Chemikalien sind Schutzhandschuhe zu verwenden, die
der Europäischen Norm EN 374 entsprechen. Entsprechend den von den
Schutzhandschuhherstellern vorgegebenen Daten ist es erforderlich, während ihrer Nutzung
zu prüfen, ob die Handschuhe ihre abweisenden Eigenschaften behalten und sie zu
wechseln, sobald eine Verschlechterung festgestellt wird. Es werden häufige Wechsel
empfohlen.
Anderer Haut- und
Körperschutz
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Schutzkleidung nach einer anerkannten Norm sollten
getragen werden, wenn eine Risikobeurteilung ergibt, dass Hautkontamination möglich ist.
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