Datasheet

SICHERHEITSDATENBLATT
LÖTSPITZENREINIGER
Gemäss Verordnung (EU) 2015/830 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung
o
Revisionsdatum: 09.11.2016
Seite 8/10
ABSCHNITT 12: ÖKOLOGISCHE INFORMATIONEN
12.1. Toxizität
CAS-Nr.
Chemische Bezeichnung
Aquatische Toxizität
Methode
Dosis
[h] | (d)
Arten
Quelle
124-04-9
Adipinsäure
Akute Fischtoxizität
LC50
230 mg/l
96 h
Leuciscus idus
Akute Algentoxizität
ErC50
31 mg/l
72 h
Desmodesmus subspicatus
IUCLID
Akute Krustentier-Toxizität
EC50
86 mg/l
48 h
Daphnia magna
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Kontakt mit Haut und Augen vermeiden.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Auf der Grundlage der vorhandenen Daten über Beseitigung/Abbau und Bioakkumulation ist eine längerfristige Schädigung der Umwelt
unwahrscheinlich.
CAS-Nr.
Chemische Bezeichnung
Log Pow
124-04-9 Adipinsäure 0.081
12.4. Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
Diese Substanz erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung als PBT oder vPvB.
12.6. Sonstige Nebenwirkungen
Keine Daten verfügbar
Nicht mit anderen Abfällen mischen.
Weitere Informationen
Die Klassifizierung erfolgte nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG). Die ökotoxikologischen
Eigenschaften dieses Gemisches werden durch die ökotoxikologischen Eigenschaften der einzelnen Bestandteile bestimmt
(siehe Abschnitt 3).
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Abfallbehandlungsmethoden
Hinweise zur Entsorgung
Entsorgung der Abfälle gemäss den geltenden Vorschriften
Abfallentsorgungsnummer der Abfälle aus Rückständen/nicht verwendeten Produkten 200127
SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE, INDUSTRIELLE ABLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN)
EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; getrennt gesammelte Fraktionen (ausser 15 01); Farbe, Tinten,
Klebstoffe und Harze, die gefährliche Substanzen enthalten und als gefährlicher Abfall eingestuft sind.