Datasheet
SICHERHEITSDATENBLATT
LÖTSPITZENREINIGER
Gemäss Verordnung (EU) 2015/830 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung
(EG) N 1907/2006 (REACH)
o
Revisionsdatum: 09.11.2016
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7.3. Spezifische Endnutzung(en)
Oberflächenaktiver Wirkstoff
Weitere Informationen: siehe Technisches Datenblatt.
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSSCHUTZ/PERSONENSCHUTZ
8.1. Steuerungsparameter
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Enthält keine Substanzen, die über Konzentrationsgrenzen liegen, um Grenzwerte für berufsbedingte Exposition festzulegen.
8.2. Expositionsschutz
Geeignete technische Massnahmen
Gas/Rauch/Dampf/Spray nicht einatmen.
Schutz- und Hygienemassnahmen
Kontaminierte, gesättigte Kleidung sofort entfernen. Die Haut mit Hautschutzcreme schützen. Nach der Arbeit Hände und Gesicht
waschen. Bei der Verwendung nicht essen oder trinken.
Augen-/Gesichtsschutz
Für den Schutz vor direktem Hautkontakt ist Schutzkleidung unerlässlich (neben der üblichen Arbeitskleidung).
Handschutz
Zusätzliche Schutzmassnahmen für die Hände: Handschutz: DIN EN 374 -CR (Polychloroprene, Chloroprenkautschuk). Dicke des
Handschuhmaterials: 0.65 mm Eindringzeit (maximale Tragedauer): >120 min. -NBR (Nitrilkautschuk): Dicke des Handschuhmaterials:
0.4 mm Eindringzeit (maximale Tragedauer): >480 min. Revisionsnr.: 4.01 GB – E Durchbruchzeiten und Quelleigenschaften des
Materials sind zu berücksichtigen. Erholungszeiten für die Hautregeneration nehmen. Wenn Sie die Handschuhe wieder verwenden
möchten, reinigen Sie sie vor dem Ausziehen und lüften Sie sie gut. Handschuhe nur einmal verwenden. Beim Umgang mit
chemischen Substanzen müssen Schutzhandschuhe mit dem CE-Zeichen einschliesslich der vier Kontrollziffern getragen werden. Vor
dem Gebrauch Dichtigkeit prüfen.
Hautschutz
Für den Schutz vor direktem Hautkontakt ist Schutzkleidung unerlässlich (neben der üblichen Arbeitskleidung).
Atemschutz
[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. Einen geeigneten Atemschutz tragen. Nur Atemschutzgeräte mit CE-Symbol
einschliesslich vierstelliger Prüfnummer verwenden. Die Filterklasse muss für die maximale Schadstoffkonzentration
(Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) geeignet sein, die bei der Handhabung des Produkts entstehen kann. Wird die Konzentration
überschritten, muss ein Atemgerät mit geschlossenem Kreislauf verwendet werden! Filtergerät (Vollmaske oder Mundstück) mit
Filter: A