Datasheet
SICHERHEITSDATENBLATT
LÖTSPITZENREINIGER
Gemäss Verordnung (EU) 2015/830 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung
(EG) N 1907/2006 (REACH)
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Revisionsdatum: 09.11.2016
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ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort ärztlichen Rat einholen (nach Möglichkeit Gebrauchsanleitung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Nach Einatmen
Frischluft zugänglich machen.
Nach Hautkontakt
Mit viel Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung wechseln.
Nach Augenkontakt
Wenn das Produkt in das Auge gelangt, halten Sie das Augenlid offen, und spülen Sie das Auge sofort mindestens 5 Minuten lang
mit einer grossen Menge Wasser. Anschliessend einen Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Mund sofort ausspülen und reichlich Wasser trinken.
4.2. Die wichtigsten Symptome und Auswirkungen, sowohl akut als auch verzögert
Mund sofort ausspülen und reichlich Wasser trinken.
4.3. Hinweise auf notwendige ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bisher keine Symptome bekannt.
ABSCHNITT 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Koordinierung der Löschmassnahmen auf die Brandumgebung.
5.2 Besondere Gefahren durch die Substanz oder das Gemisch
Das Produkt selbst brennt nicht.
5.3 Empfehlungen für die Feuerwehr
Im Brandfall: Eigenständiges Atemgerät tragen.
Zusätzliche Informationen
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl unterdrücken. Kontaminiertes Löschwasser separat auffangen. Nicht in
Abflüsse oder Oberflächengewässer eindringen lassen.