Datasheet
Bei Hautkontakt 
: 
Mit Wasser und Seife waschen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. 
Bei Berührung mit den Augen 
: 
Sofort und mehrere Minuten lang mit Wasser spülen und die Augenlider auseinanderhalten. Sofort 
einen Augenarzt aufsuchen. 
Bei Verschlucken 
: 
Sofort ärztlichen Rat einholen. Kein Erbrechen herbeiführen. Wenn die Person bei Bewusstsein 
ist, den Mund mit Wasser ausspülen. NIEMALS Wasser an eine bewusstlose Person geben. (Bei 
sachgemäßer Verwendung ist das Produkt nicht einnehmbar). 
Schutz des Ersthelfers 
: 
Geeignete Schutzkleidung tragen. 
4.2. Wichtigste akute und verzögert 
auftretende Symptome und 
Wirkungen 
: 
Kann Hautirritationen verursachen, insbesondere wenn die Exposition wiederholt und/oder 
verlängert wird.  
Kann bei längerer Exposition und auf engstem Raum mit geringer Belüftung zu Reizungen durch 
Einatmen von Dämpfen während der Anwendung führen. 
4.3. Angabe einer medizinischen 
Versorgung und einer besonderen 
Behandlung, die unverzüglich zu 
erfolgen hat 
: 
Nicht definiert. 
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 
5.1. Löschmittel 
Geeignete Löschmittel 
: 
Chemisches Pulver, Schaum oder Sprühwasser verwenden. 
Ungeeignete Löschmittel 
: 
Nicht bekannt. 
5.2. Besondere Gefahren durch die 
Substanz oder das Gemisch 
Gefährliche Verbrennungsprodukte 
: 
Oxid- und Metalldämpfe. 
Sonstige besondere Gefahren 
: 
Der bei der Verbrennung des Produkts freigesetzte Rauch kann zu Schäden an den Atemwegen 
führen. 
5.3. Empfehlungen für das Löschpersonal 
: 
Im  Brandfall  ist  eine  individuelle  Atemschutzausrüstung  zu  verwenden.  Die  Feuerwehrleute 
müssen eine feuerfeste Schutzausrüstung tragen. 
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 
6.1. Personenbezogene 
Vorsichtsmaßnahmen, 
Schutzausrüstung und 
Notfallverfahren 
Für das Personal, das nicht zum 
Notfalldienst gehört 
: 
Die in Abschnitt 8 beschriebenen Maßnahmen befolgen. 
Für das Rettungspersonal 
: 
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Die in Abschnitt 8 beschriebenen Maßnahmen 
befolgen. 
6.2. Umweltschutzvorkehrungen 
: 
Den Kontakt mit Abflüssen und Flussbetten vermeiden. 
6.3. Verfahren und Material zur 
Eindämmung und Reinigung 
: 
Das Produkt mit mechanischen Mitteln aufnehmen. Um die Oberfläche vollständig zu entfernen, 
die Fläche mit ausreichend Wasser reinigen. 
6.4. Verweis auf andere Abschnitte 
:  
Für weitere Informationen siehe Abschnitte 8 und 13. 
SICHERHEITSDATENBLATT 
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/830 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung 
(EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 
ECO FLUSSMITTEL OHNE PB 
Druckdatum: 11/10/2019  Version: 1 
Datum der Überprüfung: 11/10/2019  Seite:  3 /  8 








