Datasheet
2.2. Elemente des Etiketts 
CLP-Etikettierungstabelle 
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 
Warnhinweis und Piktogramme 
 Gefahrenhinweise (H) 
Vorsichtshinweise (P)* 
Achtung 
GHS07 
H317: Kann eine allergische Hautreaktion 
verursachen. 
P261 
P280 
P302+P352 
P333+P313 
P362+P364 
P501 
* Vollständiger Text der Vorsichtshinweise (P):
P261: Das Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Aerosol vermeiden. 
P280: Handschuhe/Kleidung / Brille / Schutzbrille / Schutzmaske tragen. 
P302+P352: BEI HAUTKONTAKT: Mit viel Seife und Wasser waschen. 
P333+P313: Bei Hautreizungen oder Ausschlägen: Einen Arzt aufsuchen. 
P362+P364: Verunreinigte Kleidung ausziehen und vor der Wiederverwendung waschen. 
P501: Den Inhalt / Behälter in einem autorisierten Abfallentsorger entsorgen. 
2.3. Andere Gefahren 
Erfüllung der PBT- oder vPvB-
Kriterien 
: 
Das Produkt enthält keine Stoffe, die als PBT oder vPvB klassifiziert sind. 
Sonstige Gefahren, die in der 
Klassifizierung nicht aufgeführt 
sind 
: 
Aufgrund der hohen Temperaturen, die bei der Arbeit mit diesem Produkt erreicht werden, 
können Verbrennungen durch die Schmelze auftreten. 
Es kann gesundheitsschädigend sein, wenn die während des Lötprozesses entstehenden 
Dämpfe eingeatmet werden. Es sollte in belüfteten Bereichen verwendet werden. 
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Informationen über Komponenten 
3.2. Gemische 
Chemische 
Bezeichnung 
Inhalt (%) 
Nr. CAS 
Nr. CE 
Nr. Registrierung 
REACH 
Klassifizierung CLP* 
Zinn (Sn) 
95.5 – 99.3 
 7440-31-5 
231-141-8
- 
Nicht klassifiziert 
Silber (Ag) 
0 – 3.8 
 7440-22-4 
231-131-3
- 
Nicht klassifiziert** 
Kupfer (Cu) 
0 – 3 
 7440-50-8 
231-159-6
- 
Nicht klassifiziert*** 
Harz 
~3 
8050-09-7 
232-475-7
- 
Skin Sens. 1; H317 
* Vollständiger Text der Gefahrenhinweise: siehe Abschnitt 16.
** Wenn die Partikelgröße der Substanz < 1 mm beträgt, wird sie als Aquatic Acute 1 (H400) und Aquatic Chronic 1 (H410) eingestuft. 
*** Liegt die Substanz in Form von Flocken vor, wird sie als Acute Tox. 4 - oral (H302) eingestuft. 
ABSCHNITT 4: Erste Hilfe 
4.1.  Beschreibung der Ersten Hilfe 
Allgemeine Hinweise 
: 
Wenn ein gesundheitliches Problem festgestellt wird, einen Arzt aufsuchen. 
Bei Inhalation 
: 
Die Person in einen Bereich bringen, in dem Frischluft eingeatmet werden kann, und einen Arzt 
aufsuchen. 
SICHERHEITSDATENBLATT 
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2015/830 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung 
(EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 
ECO FLUSSMITTEL OHNE PB 
Druckdatum: 11/10/2019  Version: 1 
Datum der Überprüfung: 11/10/2019  Seite:  2 /  8 








