Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 19.06.2020 überarbeitet am: 19.06.2020Versionsnummer 76
Handelsname: Rittal Decklack-Spray
(Fortsetzung von Seite 8)
49.0.8
·
For WASTE AEROSOLS:
Segregation as for the appropriate subdivision of
class 2.
·
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II
des MARPOL-Übereinkommens und gemäß
IBC-Code
Nicht anwendbar.
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Transport/weitere Angaben:
·
ADR
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Begrenzte Menge (LQ)
1L
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Beförderungskategorie
2
·
Tunnelbeschränkungscode
D
·
IMDG
·
Limited quantities (LQ)
1L
·
UN "Model Regulation":
UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
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Richtlinie 2012/18/EU
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Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
·
Seveso-Kategorie
P3a ENTZÜNDBARE AEROSOLE
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Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse
150 t
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Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse
500 t
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
Beschränkungsbedingungen: 3
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Nationale Vorschriften:
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Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
NK 50-100
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Wassergefährdungsklasse:
WGK 1 : schwach wassergefährdend.
nach AwSV
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Die dem Schutz vor Gefahrstoffen dienenden Beschäftigungsbeschränkungen nach
Mutterschutzrichtlinienverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz sind zu beachten.
·
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
*
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt genügen der nationalen sowie der EU-Gesetzgebung.
Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten
Verwendungszweck zugeführten werden. Der Verwender ist
für die Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
(Fortsetzung auf Seite 10)
D