Safety data sheet Article 26029311

SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 91/155/EWG RIGIPS GMBH
Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 04.06.2003 Seite 6/6
Rifix_Ansetzbinder_Sdb
15. Vorschriften
Kennzeichnung
Nicht kennzeichnungspflichtig.
Nationale Vorschriften
Calciumsulfat ist kein kennzeichnungspflichtiger Stoff gemäß Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV).
Das Produkt ist kein besonders überwachungsbedürftiger Abfall gemäß Abfall-
bestimmungsverordnung (AbfBestV).
TRGS 900: CaS0
4
MAK = 6 mg/m³ (alveolengängige Fraktion)
Wassergefährdungsklasse:
Calciumsulfat (Listenstoff, Kenn-Nr. 325): WGK 1 gemäß VwVwS vom 17.05.1999
(BAnz. 98a vom 29.05.1999)
Zubereitung: WGK 1 (Berechnung gemäß
Anhang 4 VwVwS)
16. Sonstige Angaben
Relevante R-Sätze und Wortlaut
keine
Weitere Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse.
Sie beschreiben das Produkt ausschließlich im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse
und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar.
Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte übertragen werden.
Änderungsgrund
Allgemeine Überarbeitung aufgrund aktualisierter gesetzlicher Vorschriften.
Datenblatt ersetzt die Ausgabe vom 30.01.2002.