Safety Data Sheet Article 26010449

SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 91/155/EWG RIGIPS GMBH
Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 04.06.2003 Seite 5/6
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13. Hinweise zur Entsorgung
Produkt
Die Weiterverwendung von Restinhalten unterliegt nicht den Bestimmungen
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (kein Abfall, Maßnahme der
Abfallvermeidung).
Bau- und Abbruchabfälle
Verwertung:
Nicht überwachungsbedürftiger Abfall zur Verwertung.
Verwertung über Bauschutt-Aufbereitungsanlagen.
Beseitigung:
Beseitigung auf Deponien der Deponieklasse 1 und 2 gemäß Abfallablagerungs-
verordnung.
Überwachungsbedürftiger Abfall zur Beseitigung.
Vereinfachtes Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweis, Übernahmeschein-
verfahren).
Empfehlung
Abfallschlüssel
Gemäß AVV
Bezeichnung Abfallherkunft
170802 Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme
derjenigen, die unter 170801 fallen
Bau- und
Abbruchabfälle
170801 Baustoffe auf Gipsbasis, die durch
gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Bau- und
Abbruchabfälle
170107 Gemische aus Beton, Mauerziegeln, Fliesen,
Dachziegeln und Keramik mit Ausnahme
derjenigen, die unter 170106 fallen
Bau- und
Abbruchabfälle
170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit
Ausnahme derjenigen, die unter 170901,
170902, 170903 fallen
Bau- und
Abbruchabfälle
Die angegebene Abfallschlüsselnummern sind Empfehlungen und informieren über
mögliche Abfallcodes, die entsprechend der tatsächlichen Abfallherkunft evtl.
anzupassen sind.
Zusätzlich lokale und nationale Vorschriften beachten!
Ungereinigte Verpackung
Sackware oder andere Verpackungen sind optimal zu entleeren und können nach
entsprechender Reinigung einer Wiederverwertung zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne nationaler und internationaler Transportvorschriften.