Operation Manual
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GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE
Ihr Fahrradhändler steht nach dem Gesetz
unter anderem dafür gerade, dass Ihr Fahr
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rad nicht mit Fehlern behaftet ist, die den
Wert oder die Tauglichkeit aueben oder
mindern. Ihr Anspruch darauf endet zwei
Jahre nach Abholung beim Kauf des Fahr
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rades. Ungeachtet der gesetzlich vorge-
schriebenen Sachmangelhaftung geben wir
Ihnen 10 Jahre Garantie auf den Bruch von
Rahmen und Hinterradschwinge.
Diese über die gesetzlich vorgeschriebene
Sachmangelhaftung hinausgehende Garan
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tiegilt nur, wenn folgende Dinge erfüllt sind:
• Sie sind Erstbesitzer des Rades.
• Sie haben Ihr Birdy innerhalb von vier
Wochen nach Kauf online unter folgendem
Link registriert:
www.r-m.de/registrierung
• Der Fahrradpass im Anhang dieser Be-
triebsanleitung wurde vollständig aus-
gefüllt und sämtliche dort aufgeführten
Inspektionen vom Fachhändler vorge-
nommen und eingetragen.
Im Schadenfall muss der vollständig ausge-
füllten Fahrradpass zusammen mit dem
Rahmen oder dem gereinigten Komplettrad
eingeschickt werden. Bewahren Sie diese
Dokumente deshalb sorgfältig auf. Wir er-
setzen den defekten Rahmen bzw. die
Hinterradschwinge sowie anfallende Kosten,
falls bei abweichenden Maßen zusätzliche
Komponenten benötigt werden. Im Falle
einer dadurch erfolgten Wertsteigerung
des Fahrrades durch den Einsatz höher
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wertiger Komponenten können wir nach
Absprache mit Händler oder Endverbraucher
eine Kostenbeteiligung in Rechnung stellen.
Ebenso werden Arbeitskosten und Fracht in
Rechnung gestellt. Diese Garantie gilt nur für
den Ersterwerber. Darüber hinaus gehende
Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz oder
Nutzungsausfall sind ausgeschlossen.
Durch eine etwaige Garantieleistung wird die
ursprüngliche Garantiedauer nicht verlängert.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Ver
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schleiß, Vernachlässigung (mangelnde War-
tung und Pflege), Sturz, Überbelastung durch
zu große Beladung, durch unsachgemäße
Montage und Behandlung sowie durch
Veränderung des Fahrrades (An- und Umbau
von zusätzlichen Komponenten).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen oder
Überbeanspruchungen anderer Art besteht
ebenfalls kein Garantieanspruch.