Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 22.05.2019 überarbeitet am: 22.05.2019Version: 2
Handelsname:Contacta Professional
(Fortsetzung von Seite 1)
49.0.4
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Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
N-butyl acetate
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Gefahrenhinweise
H226Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen
Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P241 Explosionsgeschützte elektrische Geräte/Lüftungsanlagen/Beleuchtungsanlagen
verwenden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P303+P361+P353BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen /
nationalen/ internationalen Vorschriften.
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Zusätzliche Angaben:
EUH066Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
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Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
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Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
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Signalwort
Achtung
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Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
N-butyl acetate
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Gefahrenhinweise
H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P304+P340BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung
sorgen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/
internationalen Vorschriften.
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Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
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Zusätzliche Hinweise:
Kindergesicherter Verschluss ist nicht erforderlich (Anhang II Teil 3.1 CLP)
Tastbarer Gefahrenhinweis ist nicht erforderlich (Anhang II Teil 3.2 CLP)
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(Fortsetzung auf Seite 3)










