Safety Data Sheet Article 24813350
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
BLUFIXX PW
Materialnummer BF-405-04
Überarbeitet am: 17.6.2016
Version: 4
Sprache: de-DE
Gedruckt: 29.6.2016
Seite: 4 von 9
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Für Rückhaltung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder) aufnehmen und anschließend in geschlossenem Behälter der
Entsorgung zuführen.
Reinigungsverfahren: Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur
Entsorgung bringen. Nachreinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und LagerungABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dampf nicht einatmen.
Geeignete Schutzausrüstung tragen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Vor den Pausen und bei
Arbeitsende Hände waschen.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen, trocken und kühl aufbewahren.
Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Nicht zusammen lagern mit: Polymerisationsinitiator freier Radikale, starke Alkalien,
reaktiven Metallen und Basen.
Lagerklasse:
10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise:
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich.
Bei unzureichender Belüftung geeignetes Atemschutzgerät anlegen.
Die Atemschutzfilterklasse ist unbedingt der maximalen Schadstoffkonzentration
(Gas/Dampf/Aerosol/Partikel) anzupassen, die beim Umgang mit dem Produkt entstehen
kann. Bei Konzentrationsüberschreitung muss Isoliergerät benutzt werden!
gedruckt von BLUFIXX mit Qualisys SUMDAT