Manual

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18. Entsorgung
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit
diesem Symbol gekennzeichnet werden. Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am
Ende seiner Lebensdauer getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Jeder Besitzer von Altgeräten ist verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Die Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom
Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet. Conrad stellt Ihnen folgende kostenloseckgabemöglichkeiten zur
Verfügung (weitere Informationen auf unserer Internet-Seite):
in unseren Conrad-Filialen
in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern
und Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät ist der
Endnutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. andere Pflichten für die Altgeräte-
Rückgabe und das Altgeräte-Recycling gelten.