Operation Manual
6.8
GEWICHTE (in kg)
Modell bis 3,5 Tonnen
von 3,5 bis
4,5 Tonnen
Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC)
Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)
Auf dem Typenschild angegebene Gewichte
(siehe "Typenschilder " im Kapitel 6)
Anhängelast gebremst* (Masse Remorque
Freinée/MRF)
Erhältlich durch folgende Formel: MTR - MMAC
Anhängelast, ungebremst* 750
Zulässige Stützlast*
Modelle
mit
Frontantrieb
Modelle mit
Heckantrieb mit MRF
von bis zu 3 Tonnen
Modelle mit Heckantrieb mit
MRF
zwischen 3 und 3,5 Tonnen
-
100 120 140 120
Zulässige Dachlast
Standardmodell: 200
Höhergelegtes Modell: nicht zulässig
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung‚ zulässiges Gesamt-Zuggewicht - zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs null ergibt oder wenn
das auf dem Typenschild angegebene zulässige Gesamt-Zuggewicht gleich null ist (oder nicht angegeben ist).
– Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung.
Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
– Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist
jedoch:
– eine Überschreitung der zulässigen Achslast hinten von höchstens 15 %
– eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (MMAC) um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht
ist).
In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 80 km/h (gemäß den örtlichen Vorschriften) betragen,
und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.
– An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die
Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.
Die angegebenen Werte gelten für das Basismodell ohne Optionen. Daher können sie je nach Ausstattung ihres Fahrzeugs abweichen.
Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.










