Operation Manual
3.29
TRANSPORT VON GEGENSTÄNDEN (1/2)
F max.: 625 daN
Die Gegenstände mit dem größ-
ten Gewicht sollten immer
direkt auf dem Gepäckraumbo-
den aufliegen. Ist das Fahrzeug
mit Verzurrösen am Gepäckraumboden
ausgestattet, diese zum Fixieren trans-
portierter Gegenstände benutzen. Das
Ladegut ist so zu sichern, dass bei hef-
tigem Bremsen keinerlei Gegenstände
nach vorne auf die Insassen geschleu-
dert werden können. Die Schlosszungen
der hinteren Sicherheitsgurte stets in die
Gurtschlösser einrasten, auch wenn sie
nicht benutzt werden.
Transport von Gegenständen im
Gepäckraum
Je nach Fahrzeug dienen die Ösen 1 und 2
dazu, ein Umkippen von Gegenständen
beim Transport zu verhindern. Ihre Anzahl
und Anordnung kann von Fahrzeug zu Fahr-
zeug abweichen.
2
1
1
Diese Ösen 2 dienen ausschließlich
dazu, das Kippen einer Ladung zu ver-
hindern. Diese muss vorrangig an den
Befestigungsösen 1 am Bodenblech des
Fahrzeugs verzurrt werden.










