Operation Manual

6.8
Die angegebenen Werte gelten für das Basismodell ohne Optionen. Daher können sie je nach Ausstattung ihres Fahrzeugs abweichen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Vertragswerkstatt.
Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC)
Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)
Ausführung Kastenwagen Ausführung Grandtour
Gewichte sind dem Fabrikschild zu entnehmen (siehe Kapitel 6, „Typenschild“)
Anhängelast, gebremst * Erhältlich durch folgende Formel: MTR - MMAC
Anhängelast, ungebremst * 610 695
Zulässige Stützlast * 75
Zulässige Dachlast 100 (inklusive Trägerelement)
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung‚ zulässiges Gesamt-Zuggewicht - zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs null ergibt oder wenn
das auf dem Typenschild angegebene zulässige Gesamt-Zuggewicht gleich null ist (oder nicht angegeben ist).
– Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung.
Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
– Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist
jedoch:
eine Überschreitung der zulässigen Achslast hinten von höchstens 15 %
eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (MMAC) um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht
ist).
In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 80 km/h (Kastenwagen) bzw. 100 km/h (Kombi) betra-
gen und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.
An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die
Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.
Lastverlagerung für Kombi, mittlerer Achsstand
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht erreicht wird, ist es mög-
lich, bis zu 300 kg auf die gebremste Anhängelast zu übertragen, und zwar im Rahmen des zulässigen Gesamt-Zuggewichts des Fahrzeugs.
GEWICHTE (in kg)