Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
PUR771 Härter
Druckdatum 21.08.2019
Bearbeitungsdatum 21.08.2019
Version 3.1
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese
Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
Gesundheitsgefahren
STOT SE 3
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
H335 Kann die Atemwege reizen.
Gesundheitsgefahren
STOT RE 2
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder
wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem
anderen Expositionsweg besteht).
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
Gefahrenhinweise für Gesundheitsgefahren
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese
Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder
wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem
anderen Expositionsweg besteht).
Sicherheitshinweise
Allgemeines:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Reaktion:
P304 + P341 BEI EINATMEN: Bei Atembeschwerden die betroffene Person an die frische Luft bringen und in
einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
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