User manual

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ZZ 50
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Zuschlag r Besonderen Feiertag 25.12., 26.12. und 01.05. 125 %
KO
GE
Nur am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai und nur, wenn der Zuschlag r Besondere
Feiertage größer als 0 ist.
Der Zuschlag r Besondere Feiertage übersteuert Zeit- und Feiertagszuschläge.
Im obigen Beispiel werden daher 12,5 Std. Zuschlag gewährt, die Zeitzuschlagszeiten werden nicht
berücksichtigt.
Besondere Feiertage 24.12. und 31.12. ab 14:00 Uhr
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Besonderer Feiertag ab 14:00 150 %
KO
GE
Nur am 24. und 31. Dezember und nur, wenn r Heilig Abend und Silvester ein Zuschlag größer 0
festgelegt wurde.
Die Anwesenheit wird von 14:00 bis 23:59 Uhr ermittelt und der Zuschlag berechnet.
"Normale" Feiertagszuschläge werden übersteuert. Auch, wenn der Tag als Feiertag definiert wurde,
werden vor 14:00 keine Feiertagszuschläge berechnet.
"Normale" Zeitzuschläge ab 14:00 Uhr werden übersteuert.
Zeitzuschläge, die vor 14:00 Uhr enden, werden "normal" berechnet.
Zeitzuschlagszeiten, die 14:00 Uhr überspannen, werden nicht berechnet.
Für das obige Beispiel:
Der Zuschlag r Heilig Abend / Silvester wird von 14:00 bis 18:00 Uhr ermittelt (6 Std.)
Der Zeitzuschlag von 10:00 bis 11:00 Uhr wird mit den angegeben 50 % berechnet, da das Ende
der Zuschlagszeit vor 14:00 Uhr liegt.
Der Zeitzuschlag von 13:00 bis 15:00 Uhr wird nicht ermittelt 14:00 Uhr überspannt wird (auch liegt
das Ende nach 14:00 Uhr).
Der Zeitzuschlag von 16:00 bis 17:00 Uhr wird nicht berücksichtigt, da er vom Zuschlag r den