Safety Data Sheet Article 20454483
Table Of Contents
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Änderungsdatum: 14.09.2015 Änderung: 2 Ersetzt Datum: 29.05.2013
REEVES ACRYLIC GESSO PRIMER
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere nachteilige Eeffekte Nicht bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Allgemeine Information Die Schaffung von Reststoffen sollte minimiert oder wann immer möglich, vermieden werden.
Produkte sollten wiederverwendet oder recycliert werden, wann immer möglich. Abfälle und
Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Entsorgungsmethoden Entsorgen von Abfällen in zugelassenen Deponie in Übereinstimmung mit den Anforderungen
der örtlichen Entsorgungs-Behörden.
Abfallklasse 08 01 12 waste paint and varnish other than those mentioned in 08 01 11
ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport
Allgemeines Das Produkt ist nicht beschränkt durch internationale Gefahrgut-Transportvorschriften (IMDG,
IATA, ADR/RID).
14.1. UN-Nummer
Nicht anwendbar.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar.
14.3. Transportgefahrenklassen
Keine Transport- Gefahrenkennzeichnung erforderlich.
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar.
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlicher Stoff/Meeresschadstoff
Nein.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und IBC-Code
Massenguttransport
entsprechend Annex II von
MARPOL 73/78 und dem
IBC-Code
Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
7/
8