Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 20.09.2011 überarbeitet am: 12.09.2011
Handelsname: Lackspray NC
(Fortsetzung von Seite 2)
CAS: 123-86-4
EINECS: 204-658-1
n-Butylacetat
R10-66-67
Entz. Fl. 3, H226; STOT einm. 3, H336
5-10%
CAS: 1330-20-7
EINECS: 215-535-7
Reg.nr.: 01-2119486136-34-xxxx
Xylol (Isomerengemisch)
Xn R20/21; Xi R38
R10
Entz. Fl. 3, H226; Akut Tox. 4, H312; Akut Tox. 4,
H332; Hautreiz. 2, H315
2,5-5%
CAS: 108-65-6
EINECS: 203-603-9
Reg.nr.: 01-2110475791-29-xxxx
2-Methoxy-1-methylethylacetat
R10
Entz. Fl. 3, H226
2,5-5%
CAS: 71-36-3
EINECS: 200-751-6
Butan-1-ol
Xn R22; Xi R37/38-41
R10-67
Entz. Fl. 3, H226; Augenschäd. 1, H318; Akut Tox.
4, H302; Hautreiz. 2, H315; STOT einm. 3, H335+H336
2,5%
·
Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Beschreibung der Erste-Hilfe-Mnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachslen.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
·
Hinweise für den Arzt:
·
Wichtigste akute un
d verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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Löschmittel
-
·
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
Belter mit Wasser kühlen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
·
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.
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Hinweise für die Brandbempfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen
.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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Personenbezogene Vorsichtsmnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungesctzte Personen fernhalten.
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Umweltschutzmnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Berden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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Methoden und Material für Rückhaltung un
d Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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