Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 06.06.2017 überarbeitet am: 02.06.2017
Handelsname: Aerosol NC
(Fortsetzung von Seite 2)
44.1.6
CAS: 9004-70-0 Nitrocellulose
Flam. Sol. 1, H228
5-<10%
CAS: 108-65-6
EINECS: 203-603-9
Reg.nr.: 01-2119475791-29-xxxx
2-Methoxy-1-methylethylacetat
Flam. Liq. 3, H226
2,5-<5%
CAS: 64-17-5
EINECS: 200-578-6
Reg.nr.: 01-2119457610--43-xxxx
Ethanol
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319
2,5-<5%
CAS: 108-10-1
EINECS: 203-550-1
Reg.nr.: 01-2119473980-30-xxxx
4-Methyl-pentan-2-on
Flam. Liq. 2, H225; Acute Tox. 4, H332; Eye Irrit. 2,
H319; STOT SE 3, H335
2,5-<5%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Mnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachslen.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzög
ert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Belter mit Wasser kühlen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann explosive Gas-Luft-Gemische bilden.
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5.3 Hinweise für die Brandbempfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Atemschutzgerät anlegen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungesctzte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Berden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und
Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegslen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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