User manual
60 | Entsorgung
Q:  Wie setze ich die Stock-Fernsteuerung (MODE 2) auf die 
Werkseinstellungen zurück?
A:  Befolgen Sie die nachstehenden Schritte, um die Fernsteuerung auf die 
Werkseinstellungen zurückzusetzen:
1.  Entfernen Sie die Batterien von der Fernsteuerung.
2.  Bewegen Sie alle Steuerhebel in deren Grundpositionen (mitte) und den Drossel-
Steuerhebel auf null.
3.  Warten Sie eine 1 Minute.
4.  Drücken Sie die MODE und ON/OFF Taste während Sie die Batterien einsetzen.
5.  Die Fernsteuerung muss einen Signalton von sich geben.
6.  Bewenden Sie all Steuerhebel zu deren Endpunkte. Sie können mit den 
Steuerhebeln Kreise fahren (Die Anzahl an Kreisen ist unwichtig).
7.  Bewegen Sie alle Steuerhebel in deren Grundpositionen (mitte) und den Drossel-
Steuerhebel auf null.
8.  Drücken Sie die ON/OFF Taste.
9.  Binden Sie die Fernsteuerung erneut mit dem »Xtreme.
21. ENTSORGUNG
21.1 General
Zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung ihrer 
Qualität, zum Schutz unserer Gesundheit und zur umsichtigen und rationellen 
Verwendung der natürlichen Ressourcen sollte der Endverbraucher das 
Altgerät unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu entsprechenden 
Sammelstellen bringen. 
Das Zeichen der durchgestrichenen Mülltonne mit Rädern bedeutet, dass 
dieses Produkt separat entsorgt werden muss und nicht in den Hausmüll 
geworfen werden darf.
21.2 Batterien
Der Endverbraucher ist gesetzlich verpichtet (Batterieverordnung), 
verbrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Eine Entsorgung der 
verbrauchten Batterien im Hausmüll ist untersagt! Schadstoffhaltige 
Batterien/Akkus sind mit dem Symbol einer ausgestrichenen Mülltonne mit 
Rädern gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll 
hinweisen. Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: 
Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber, Pb=Blei.
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den 
Sammelstellen Ihrer Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo 
Batterien/Akkus verkauft werden.
SomitwerdenSieIhrengesetzlichenPichtengerechtundtragenzumUmweltschutzbei!










