Safety data sheet
1-STEP LACK KRATZER ENTFERNER
EG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 30.01.2014 Seite 6 von 7
Raptor Effect GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
120121
Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen
Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen; Abfälle aus Prozessen der mechanischen
Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und
Kunststoffen; gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen
aus Kunststoff
150102
Wasser mit Tensidzusatz.
Kontaminierte Verpackungen sind restlos zu entleeren, und können nach entsprechender Reinigung
wiederverwendet werden.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Binnenschiffstransport (ADN)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Seeschiffstransport (IMDG)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Lufttransport (ICAO)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in Gewichtsprozent:
20%
Angaben zur VOC-Richtlinie:
Zusätzliche Hinweise
648/2004: Kapitel 3 Chemische Charakterisierung (Zubereitung)
Empfehlung: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich.
Nationale Vorschriften
1 - schwach wassergefährdend
Wassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3
Status:
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3
23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut.
34 Verursacht Verätzungen.
43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Revisions-Nr.: 1,6 Überarbeitet am: 30.01.2014 D - DE