Safety Data Sheet Article 22899211
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SICHERHEITSDATENBLATT
27-09-2018
Seite: 2 - 7
Überarbeitet: 1.0
3. ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe
Nicht anwendbar.
3.2 Gemische
GEFÄHRLICHE INHALTSSTOFFE
CAS Nr.
EG -Nr. / REACH
Registriernr.
%W/W
Gefahrenhinweise
Gefahrenpiktogra
mme
Essigsäure-Ethenylester, Polymer
mit Ethylen
24937-78-8
607-457-0
≤30
Nicht klassifiziert
Keine
2-Propensäure, Butylester, Polymer
mit Ethylen
25750-84-9
607-803-0
≤30
Nicht klassifiziert
Keine
Dopentakontan
7719-79-1
Nicht zugeordnet
≤20
Nicht klassifiziert
Keine
Destillate (Petroleum), thermisch
gecrackt, schwer, Polymd.,
hydrogeniert
88526-47-0
618-177-3
>6
Nicht klassifiziert
Keine
Harzsäuren und Kolofonium, Ester
mit Pentaerythrit
8050-26-8
232-479-9
01-2119486685-21-
XXXX
>6
Nicht klassifiziert
Keine
Kohlenwasserstoffe, C6–20,
Polymere, hydrogeniert
69430-35-9
614-968-2
>6
Nicht klassifiziert
Keine
4. ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Inhalativ
Unwahrscheinlicher Expositionsweg. Bei Atembeschwerden an die frische Luft
bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
Hautkontakt
Bei Verbrennungen durch geschmolzene Flüssigkeit nicht versuchen, anhaftendes
Material abzulösen. Haut sofort mit reichlich Wasser abwaschen. Ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Augenkontakt
Bei Kontakt mit den Augen mit sanft fließenden Wasser gründlich spülen. Ärztliche
Hilfe hinzuziehen.
Verschlucken
Mund Mit Wasser auswaschen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Geschmolzenes Material haftet an der Haut und verursacht tiefe Verbrennungen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Geschmolzenes Material kann schwere Verbrennungen verursachen. Versuchen
Sie KEINESFALLS geschmolzenes Material von der Haut abzuziehen. Schnell mit
Wasser kühlen.
5. ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschmittel oder CO2 zum Löschen
verwenden.
Ungeeignete Löschmittel
Nicht bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Erhitzen kann zu Zersetzung führen.