Safety data sheet
SICHERHEITSDATENBLATT (REACH)
Überarbeitet am: 11/03/2014 Seite 8 / 10
In übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 453/2010
RAIN-X RAIN REPELLENT
Artikelnummer: 80199200, 80113200, 80122200, 80148200
VERZöGERT UND SOFORT AUFTRETENDE WIRKUNGEN SOWIE CHRONISCHE WIRKUNGEN NACH KURZER ODER LANG ANHALTENDER
EXPOSITION:
Expositionswegen:
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Kann beim Einatmen des Dämpfes, durch den Haut und beim Verschlucken absorbiert werden.
Kurzzeitige Exposition:
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Exposition zu Lösungsmitteldämpfen der Komponente in Konzentrationen, die die maximale Arbeitsplatzkonzentration
überschreiten, kann zu nachteiligen gesundheitlichen Folgen führen, wie Reizung der Schleimhaut und des Atmungssystems, und schädliche
Auswirkungen auf die Nieren, die Leber und das zentrale Nervensystem. Flüssigkeitspritzer in die Augen können zu Reizungen und reversiblen
Schädigungen führen. Das Verschlucken kann es Reizungen im Mund, Hals; die gleichen Beschwerden können auftreten, wenn man den Dämpfen
ausgesetzt wird.
Längere oder wiederholte Exposition:
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Ein wiederholter oder verlängerter Kontakt kann das Entfernen des Naturhautfetts herbeiführen und als Folge eine
nicht allergische Kontakthautentzündung sowie eine Hautabsorption verursachen.
WEITERE INFORMATIONEN:
Nicht vorhanden.
ABSCHNITT 12 : UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Keine experimentellen ökotoxikologischen Daten für die Zubereitung als solche vorhanden. Die ökotoxikologische Klassification für diese Mischung ist
durchgeführt worden, indem man die herkömmliche Berechnung Methode der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) verwendete.
12.1 TOXIZITÄT:
Akute Toxizität für aquatische Umwelt
einzelne Komponenten :
CL50 (OECD 203) CE50 (OECD 202) CE50 (OECD 201)
mg/l.96stunden mg/l.48stunden mg/l.72stunden
Äthylalkohol 8000. Fische 9000. Daphnea 5000. Algen
Propan-2-ol 9640. Fische 13300. Daphnea > 1000. Algen
Nicht beobachtet Wirkung Konzentration
Nicht vorhanden
Günstigster beobachtet Wirkung Konzentration
Nicht vorhanden
12.2 PERSISTENZ UND ABBAUBARKEIT:
Nicht vorhanden.
12.3 BIOAKKUMULATIONSPOTENZIAL:
Nicht vorhanden.
12.4 MOBILITÄT IM BODEN:
Nicht vorhanden.
12.5 ERGEBNIS DER ERMITTLUNG DER PBT- UND MPMB-EIGENSCHAFTEN: Anhang XIII Verordnung (EG) 1907/2006:
Entfällt.
12.6 ANDERE SCHÄDLICHE WIRKUNGEN:
Ozonabbaupotenzial: Nicht vorhanden.
Fotochemisches Ozonbildungspotenzial:
Nicht vorhanden.
Treibhauspotenzial:
Im Brandfall oder Verbrennung CO2 befreiet.
Endokrinesystem Veränderungspotenzial:
Nicht vorhanden.
ABSCHNITT 13 : HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1 VERFAHREN ZUR ABFALLBEHANDLUNG:
Richtlinie 2008/98/EG:
Alle erforderlichen Schritte einleiten, um die Erzeugung von Rückständen so weit wie möglich zu vermeiden. Mögliche Rückgewinnungs- bzw.
Recyclingverfahren in Betracht ziehen. Nicht in die Kanalisation oder die Umwelt ableiten, an genehmigte Sondermüllsammelstellen abgeben.
Handhabung und Entsorgung von Rückständen muß unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften bzw. der geltenden Gesetzgebung des
jeweiligen Landes stattfinden. Zur Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen siehe Abschnitt 8.
Entsorgung von leeren Behältern:
Richtlinie 94/62/EG~2005/20/EG, Entscheidung 2000/532/EG:
Leere Behälter oder Verpackungen unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften bzw. der geltenden Gesetzgebung des jeweiligen Landes
entsorgen. Die Einstufung der Verpackung als gefährliche Rückstände hängt vom Grad der Entleerung ab, und die Besitzer von Abfällen sind
verantwortlich für die Einstufung )unter Kapitel 15 01 der Entscheidung 2000/532/EG, und sein Weitertransport zum geeigneten endgültigen
Bestimmungsort. Bei verschmutzten Behältern und Verpackungen sind die gleichen Maßnahmen wie bei dem Produkt zu ergreifen.
Handlungsweise für die Neutralisierung oder Vernichtung des Produktes:
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Unter Beachtung der örtlichen Vorschriften, kontrollierte Verbrennung in den für chemische Abfallbeseitigung spezialisierten Anlagen.