Safety data sheet
SICHERHEITSDATENBLATT (REACH)
Überarbeitet am: 11/03/2014 Seite 3 / 10
In übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der Verordnung (EG) Nr. 453/2010
RAIN-X RAIN REPELLENT
Artikelnummer: 80199200, 80113200, 80122200, 80148200
ABSCHNITT 5 : MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1 LÖSCHMITTEL:
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Löschpulver oder CO2. Bei schweren Bränden auch alkoholbeständigen Schaum und Wassersprühstrahl verwenden. Zum Löschen nicht verwenden:
Wasservollstrahl. Direkter Waßerstrahl kann nicht wirksam sein um daß Feuer zu löschen, da daß Feuer kann verbreiten.
5.2 BESONDERE VOM STOFF ODER GEMISCH AUSGEHENDE GEFAHREN:
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Bei Bränden oder thermischer Zersetzung können gefährliche Produkte entstehen: Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid, Formaldehyd. Die Exposition
von Verbrennungs- oder Zersetzungsprodukten kann gesundheitsgefährlich sein.
5.3 HINWEISE FÜR DIE BRANDBEKÄMPFUNG:
Besondere Schutzausrüstungen: Je nach Größe des Brandes sind Feuerschutzkleidung, unabhängiges Atemschutzgerät, Handschuhe, Schutzbrillen
oder Schutzmasken und Stiefel zu tragen. Wenn Brandschutzausrüstung ist nich verfügbar oder nicht vewendet wird, schalten Sie das Feuer von einem
geschüzte oder zu einem Sicherheitsanstand. Die Norm EN469 stellt eine grundlegende Maß an Schutz für die chemische Zwischenfälle.
Weitere Empfehlungen:
Tanks, Behälter und Container, die in nächster Nähe des Feuers stehen, sind mit Wasser zu kühlen. Die Richtung des Windes
berücksichtigen. Es ist zu vermeiden, daß die zur Brandbekämpfung verwendeten Produkte in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen.
ABSCHNITT 6 : MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1
PERSONENBEZOGENE VORSICHTSMAßNAHMEN, SCHUTZAUSRÜSTUNGEN UND IN NOTFÄLLEN ANZUWENDENDE VERFAHREN:
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Mögliche Zündquellen aus der Nähe entfernen und wenn nötig, die Zone gut lüften. Nicht rauchen. Direkten Kontakt mit dem Produkt vermeiden.
Dämpfe nicht einatmen. Die Personen ohne Schutz in Position gegen die Richtung des Windes halten.
6.2 UMWELTSCHUTZMAßNAHMEN:
Verunreinigung öffentlicher Gewässer, Kanalisationen, Grundwasserläufe und Böden vermeiden. Bei größerer Freisetzung oder bei Verunreinigung von
Seen, Flüßen und Kanalisationen sofort die zuständigen Behörden informieren, gemäß dem örtlichen Umweltschutzgesetz.
6.3 METHODEN UND MATERIAL FÜR RÜCKHALTUNG UND REINIGUNG:
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Mit flüssigkeitsbindendem, unbrennbarem Material aufnehmen (Erde, Sand, Vermiculit, Diatomeenerde, usw..). Überreste in geschloßenen Behältern
aufbewahren.
6.4 VERWEIS AUF ANDERE ABSCHNITTE:
Für Kontaktinformationen im Notfall, siehe Abschnitt 1.
Für Informationen zum sicheren Handhabung, siehe Abschnitt 7.
Zur Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen siehe Abschnitt 8.
Zur späteren Entsorgung siehe Empfehlungen in Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7 : HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1 SCHUTZMAßNAHMEN ZUR SICHEREN HANDHABUNG:
Gesetzliche Bestimmungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten.
Allgemeine Hinweise:
Jede Art von Verschütten oder Auslaufen vermeiden. Behälter dicht geschlossen halten.
Hinweise zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren:
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Dämpfe sind schwerer als Luft, können sich auf den Böden bis zu beträchtlichen Entfernungen ausbreiten und mit Luft Gemische bilden, die beim
Erreichen von entfernten Zündquellen, entflammen oder explodieren können. Aufgrund der Brennbarkeit, kann dieses Material nur in Zonen frei von
Zündpunkten und fern von Hitze- bzw. Elektrizitätsquellen verwendet werden. Mobilphone auslöschen und nicht rauchen. Werkzeuge die Funken
verursachen könnten, sind nicht zu verwenden.
- Flammpunkt :
#
12.
ºC
- Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen :
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3.1 - 18.0
% Volum 25ºC
Hinweise zur Vermeidung von toxikologischen Gefahren:
Während Handhabung nicht essen, trinken oder rauchen. Nach der Handhabung Hände sorgfältig mit Wasser und Seife waschen. Zur
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen siehe Abschnitt 8.
Hinweise um die Umweltverschmutzung zu vermeiden:
Es ist nicht gefärlich für die Umwelt betrachtet. Bei unbeabsichtiger Freisetzung siehe Abschnitt 6.
7.2 BEDINGUNGEN ZUR SICHEREN LAGERUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON UNVERTRÄGLICHKEITEN:
Unbefugten Personen den Zutritt untersagen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Das Produkt getrennt und fern von Hitze- bzw.
Elektrizitätsquellen lagern. In den Lagerräumen nicht rauchen. Wenn möglich, fern von direkter Sonnenstrahlung lagern. Nicht in extrem feuchten Räumen
lagern. Um Auslaufen zu vermeiden, geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und in aufrechter Stellung lagern. Für weitere Information siehe Abschnitt
10.
Lagerraumklasse
:
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Klasse 3A, VbF AI. Nach VCI.
Maximale Lagerzeit :
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3. Jähre
Lagertemperatur : Min: 5. ºC, Max: 40. ºC
Unverträgliche Materialien:
Von Oxidationsmitteln, Säuren.
Verpackung:
Gemäß den geltenden Vorschriften.
Mengenbegrenzungen (Seveso III):
Richtlinie 96/82/EG~2003/105/EG:
Untere Schwelle: 5000 Tonnen , Obere Schwelle: 50000 Tonnen
7.3 SPEZIFISCHE ENDANWENDUNGEN:
Es gibt keine besondere Empfehlungen für den Gebrauch dieses Produktes, die sich von den schon angegebenen unterscheiden.