Safety Data Sheet Article 20613488
RX Regen-Abweiser 200ML
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
05/07/2016
DE (Deutsch)
SDS Ref.: 2601
2/8
2.3. Sonstige Gefahren
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoff
Nicht anwendbar
3.2. Gemisch
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Ethanol, Ethylalkohol
(CAS-Nr.) 64-17-5
(EG-Nr.) 200-578-6
(EG Index-Nr.) 603-002-00-5
(REACH-Nr) 01-2119457610-43
50 - 80
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
2-Propanol, Isopropylalkohol, Isopropanol
(CAS-Nr.) 67-63-0
(EG-Nr.) 200-661-7
(EG Index-Nr.) 603-117-00-0
(REACH-Nr) 01-2119457558-25
10 - 20
Flam. Liq. 2, H225
Eye Irrit. 2, H319
STOT SE 3, H336
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
Bewusstlosen Menschen niemals oral etwas zuführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen
(wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das
Atmen erleichtert. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat
einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Notärztliche Hilfe herbeirufen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden nach Einatmen
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptome/Schäden nach Augenkontakt
:
Verursacht schwere Augenreizung.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Schaum. Trockenlöschpulver. Kohlendioxid. Wassersprühstrahl. Sand.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keinen starken Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Explosionsgefahr
:
Kann brennbare/explosionsgefährliche Dampf-Luft Gemische bilden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschanweisungen
:
Zur Kühlung exponierter Behälter Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen. Beim Bekämpfen
von Chemikalienbränden Vorsicht walten lassen. Eindringen von Löschwasser in die Umwelt
vermeiden (verhindern).
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Brandabschnitt nicht ohne ausreichende Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz
betreten.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Allgemeine Maßnahmen
:
Zündquellen entfernen. Besondere Vorsicht walten lassen, um statische Aufladung zu
vermeiden. Nicht offenem Feuer aussetzen. Rauchverbot.
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
:
Unbeteiligte Personen evakuieren.








