Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
raid hp Auspufflack
Art. Nr.: 351000 schwarz glänzend
Erstellt am: 23.10.2013 Überarbeitet am:
Gültig ab: 23.10.2013
Version: 1.0 Ersetzt Version: - 0 Seite: 12 / 13
Wortlaut der R-Sätze, Gefahrenhinweise, Sicherheitsratschläge und/oder Sicherheitshinweise
auf die in Abschnitt 2 bis 15 Bezug genommen wird
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG:
R10 Entzündlich.
R11 Leichtentzündlich.
R12 Hochentzündlich.
R18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher/Dampf/Luft-Gemische möglich
R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut.
R36 Reizt die Augen.
R37 Reizt die Atmungsorgane.
R38 Reizt die Haut.
R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
H220 Extrem entzündbares Gas.
H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Schulungen für Arbeitnehmer
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CLP-Kennzeichnung von Gemischen (bis 2015 als freiwillige Information zusätzlich zum Etikett
nach RL 1999/45/EG)
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Weitere Informationen
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Abkürzungen
ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße
Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
BImSchV Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
CAS Chemical Abstracts Service
DFG: Deutsche Forschungsgemeinschaft
DFG, H Hautresorptiv
DGG Y ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des
biologischen Grenzwertes (BGW) nicht berücksichtig werden
DIN Norm des Deutschen Instituts für Normung
EC Effektive Konzentration
EG Europäische Gemeinschaft
EN Europäische Norm
IATA-DGR International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulations
IBC -Code Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung
gefährlicher Chemikalien als Massengut
ICAO-TI International Civil Aviation Organization-Technical Instructions
IMDG-Code International Maritime Code for Dangerous Good










