Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
raid hp Bremssattellack Härter Art. Nr.: 350011
Erstellt am: 01.10.2013 Überarbeitet am: 11.12.2015
Gültig ab: 11.12.2015
Version: 3.0 Ersetzt Version: 2.0 Seite: 4 / 12
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen
.
Maßnahmen zum Schutz vor Brand und Explosionen
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen
treffen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Maßnahmen zur Verhinderung von Stäuben und Aerosolen
-
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
-
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen:
Von Kindern fernhalten
Nach Haut und Augenkontakt sofort mit reichlich warmem Wasser nachspülen
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Angaben zu den Lagerbedingungen
-
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen lagern mit: Oxidationsmitteln, pyrophoren oder selbsterhitzungsfähigen
Gefahrstoffen.
Lagerklasse: LGK3: Entzündbare Flüssigkeiten.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Branchen- und sektorspezifische Leitlinien
-
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
8.1.1 Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland / Europa
CAS
Bezeichnung
ppm (8h)
mg/m
3
Spitzenbegrenzung
108-65-6 2-Methoxy-1-methylethylacetat 50 270 1;
822-06-0 Hexamethylen-1,6-diisocyanat 0,005 0,035 1(I), DFG
1330-20-7 Xylol (o,m,p) 100 440 2(II)