Safety Data Sheet Article 20285896
Sicherheitsdatenblatt
RACOFIX MULTI-FLEXKLEBER
Kanzerogenität:
Die IARC (International Agency for Research on Cancer) nimmt an, dass die am Arbeitsplatz
eingeatmete kristalline Kieselsäure Lungenkrebs beim Menschen verursachen kann.
Sie weist jedoch darauf hin, dass die krebserregende Wirkung von der Beschaffenheit der
Kieselsäure und den physisch/biologischen Umweltbedingungen abhängt. Es gibt eine Reihe
von Untersuchungsergebnissen, die die Tatsache nahelegen, dass das erhöhte Krebsrisiko nur
auf Personen beschränkt ist, die bereits an Silikose erkrankt sind.
Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist der Schutz vor Silikose durch Einhaltung der
geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausreichend gewährleistet.
Mutagenität:
Keine Gefährdung bekannt.
Reproduktionstoxizität:
Keine Gefährdung bekannt.
Wenn nicht anders angegeben, sind die folgenden von der EG VO 453/2010 verlangten Daten als N/A
anzusehen.:
a) akute Toxizität
b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
c) schwere Augenschädigung/-reizung
d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut
e) Keimzell-Mutagenität
f) Karzinogenität
g) Reproduktionstoxizität
h) spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
i) spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
j) Aspirationsgefahr
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Bei Anwendung der GLP (Gute Labor Praxis) wird das Produkt nicht in die Umwelt freigesetzt
Keine Daten des Gemisches verfügbar
Biologische Abbaubarkeit: nicht leicht biologisch abbaubar
Biologische Abbaubarkeit: keine Daten des Gemisches verfügbar
Calciumhydroxid - CAS: 1305-62-0
a) Akute aquatische Toxizität:
Endpunkt: LC50 - Spezies: Fische = 50.6 mg/l - Dauer / h: 96
Endpunkt: EC50 - Spezies: Daphnien = 49.1 mg/l - Dauer / h: 48
Endpunkt: EC50 - Spezies: Algen = 184.57 mg/l - Dauer / h: 72
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
N.A.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
N.A.
12.4. Mobilität im Boden
N.A.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Liste der für die Umwelt gefährlichen enthaltenen Substanzen und entsprechende Klassifikation:
49 ppm Zinnsulfat
CAS: 7488-55-3
R50 Sehr giftig für Wasserorganismen.
EC50 (Algen): 0.2 mg/l (72 hr)
592 ppb Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 247-500-7] und
2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG nr. 220-239-6] (3:1)
CAS: 55965-84-9
R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
2004-SOPRO/2
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