Safety data sheet Article 22950394
Sicherheitsdatenblatt
MONOCOMPONENTE COLORE 1K
1K MON COL/1
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3.1. Stoffe
N.A.
3.2. Gemische
Gefährliche Bestandteile gemäß der RL 67/548/EWG und gemäß der CLP VO, und
dazugehörige Einstufung:
Keine.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Hautkontakt:
Mit reichlich Wasser und Seife abwaschen.
Nach Augenkontakt:
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Auf keinen Fall Erbrechen herbeiführen. SOFORT ARZT ZUZIEHEN.
Nach Einatmen:
Den Verletzten ins Freie bringen, ihn ausruhen lassen und warm halten.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung:
Keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wasser
Kohlendioxid (CO2).
Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden dürfen:
Keine besonderen Einschränkungen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Die Explosions- bzw. Verbrennungsgase nicht einatmen.
Durch die Verbrennung entsteht ein dichter Rauch.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Geeignete Atemgeräte verwenden.
Das kontaminierte Löschwasser getrennt auffangen. Nicht in der Abwasserleitung entsorgen.
Wenn im Rahmen der Sicherheit möglich, die unbeschädigten Behälter aus der unmittelbaren
Gefahrenzone entfernen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Die persönliche Schutzausrüstung tragen.
Die Personen an einen sicheren Ort bringen.
Die in Punkt 7 und 8 aufgeführten Schutzmaßnahmen beachten.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Das Eindringen in den Boden/Unterboden verhindern. Das Abfließen in das Grundwasser oder
in die Kanalisation verhindern.
Das kontaminierte Waschwasser auffangen und entsorgen.
Bei Austritt von Gas oder bei Eintritt in Wasserläufe, den Boden oder die Kanalisation die
zuständigen Behörden informieren.
Geeignetes material zum Auffangen: absorbierende oder organische Materialien, Sand