Safety data sheet Article 22437426

DECORS DE FERRYVILLE
87E-1310A - VERSIEGELUNG F.WANDBETON GLANZ KOMP.A
Durchsicht Nr.1
vom 03/12/2012
Gedruckt am 03/12/2012
Seite Nr. 2 / 6
DE
MSDS EPY 1002
Gefahrangaben:
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
H315
Verursacht Hautreizungen.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Vorsichtsmassnahmen:
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280
Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P333+P313
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501
Inhalt / Behälter . . . zuführen.
Enthält:
RESINA EPOSSIDICA (BISFENOLO A EPICLORIDRINA) p.m. > 700 - <1100
2.3. Sonstige Gefahren.
Angaben nicht vorhanden.
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen.
3.1. Stoffe.
Angaben nicht zutreffend.
3.2. Gemische.
Enthält:
Kennzeichnung.
Konz. %.
Klassifizierung 67/548/EWG.
Klassifizierung 1272/2008 (CLP).
RESINA EPOSSIDICA (BISFENOLO A EPICLORIDRINA) p.m. > 700 - <1100
CAS.
25036-25-3
50 - 70
Xi R36/38, Xi R43
Eye Irrit. 2 H319, Skin Irrit. 2 H315, Skin Sens. 1 H317
CE.
-
INDEX.
-
T+ = Sehr Giftig(T+), T = Giftig(T), Xn = Gesundheitsschaedlich(Xn), C = Aetzend(C), Xi = Reizend(Xi), O = Brandfoerdernd(O), E = Explosionsgefaehrlich(E), F+ = Hochentzuendlich(F+), F =
Leichtentzuendlich(F), N = Umweltgefaerlich(N)
Der ausführliche Text der Gefahrensätze (R) sowie der Gefahrenangaben (H) ist unter dem Abschnitt 16 des Beiblattes angegeben.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen.
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Es wird auf jeden Fall geraten, die Normen der gültigen Industriehygiene zu beachten.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Fälle von Gesundheitsschäden durch das Produkt sind nicht bekannt.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung.
Angaben nicht vorhanden.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
5.1. Löschmittel.
GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Die Löschmittel sind die üblicherweise verwendeten: Kohlenstoffdioxid, Schaum, vernebelte Pulver und Wassernebel.
NICHT GEEIGNETE LÖSCHMITTEL
Keines im Besonderen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
GEFAHREN INFOLGE DER AUSSETZUNG BEI BRAND
Das Einatmen der Brandprodukte (Kohlenstoffoxide, giftige Pyrolyseprodukte, usw.) vermeiden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Behälter mit Wasser kühlen, um den Zerfall des Produkts und die Bildung von potentiell gesundheitsschädigenden Substanzen zu verhindern.
Stets eine komplette Brandschutzkleidung tragen. Die Löschwasser aufnehmen und nicht in die Abwässer gelangen lassen. Das für das Löschen
verwendete Wasser und die Brandrückstände gemäß den gültigen Bestimmungen aufnehmen.
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
Schutzhelm mit Visier, Brandschutzkleidung (feuerfeste Jacke und Hosen mit Manschetten um Arme, Knie und Taille), Einsatzhandschuhe
(feuerfest, schnittbeständig und dielektrisch), Überdruckmaske mit Vollvisier oder Atemschutzgerät (Sauerstoffgerät) bei starker Rauchbildung.