Safety data sheet Article 22437426

DECORS DE FERRYVILLE
87E-1310 - VERSIEGELUNG F.WANDBETON GLANZ KOMP.B
Durchsicht Nr.1
vom 03/12/2012
Gedruckt am 03/12/2012
Seite Nr. 6 / 7
DE
MSDS EPY 1002
12.6. Andere schädliche Wirkungen.
Angaben nicht vorhanden.
13. Hinweise zur Entsorgung.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung.
Wieder verwenden, falls möglich. Produktrückstände sind als gefährlicher Abfall zu betrachten. Die Gefährlichkeit der Abfälle, die dieses Produkt
teilweise enthalten, muss auf der Grundlage der gültigen Rechtsbestimmungen evaluiert werden.
Die Beseitigung muss einem für die Abfallwirtschaft zugelassenen Unternehmen unter Berücksichtigung der Landes- und ggf. der lokalen
Bestimmungen anvertraut werden.
KONTAMINIERTES VERPACKUNGSMATERIAL
Kontaminiertes Verpackungsmaterial muss der Wiederverwertung oder Beseitigung gemäß den Landesvorschriften für die Abfallwirtschaft
zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport.
Das Produkt ist nicht gefährlich, gemäß den geltenden Vorschriften im Bereich des Straßentransportes von gefährlichen Gütern (A.D.R.), auf der
Bahn (RID), auf dem Seeweg (IMDG Code) und mit Flugzeug (IATA).
15. Rechtsvorschriften.
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
Keine.
Seveso-Kategorie.
Einschränkungen zu dem Produkt bzw. den Stoffen gemäß dem Anhang XVII Verordnung (EG) 1907/2006.
Produkt.
3
Punkt.
Stoffe gemäß Candidate List (Art. 59 REACH).
Keine.
Genehmigungspflichtige Stoffe (Anhang XIV REACH).
Keine.
Gesundheitskontrollen.
Die Arbeiter, die diesem chemischen Mittel ausgesetzt werden, müssen keiner Sanitärüberwachung unterzogen werden. Dies nur unter der
Bedingung, dass die Ergebnisse der Risiköinschätzung beweisen, dass nur ein mäßiges Risiko für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeiter
besteht, und dass die Maßnahmen, die von der Richtlinie 98/24/EG vorgesehen sind, genügen, um das Risiko zu beschränken..
NC = sostanze scarsamente volatili non presenti nelle tabelle del D.Lgs. 152/2006 e successive modifiche; tali sostanze non sono comunque
assimilabili ad alcuna tabella/classe dello stesso decreto così come modificato.
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung.
Keine chemische Beurteilung der darin enthaltenen Gemisch und Stoffe vorgenommen.
16. Sonstige Angaben.
Text der Gefahrenangaben (H), welche unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes erwähnt sind:
Acute Tox. 4
Akute Toxizität, kategorie 4
Asp. Tox. 1
Aspirationsgefahr, kategorie 1
Skin Corr. 1B
Ätz auf die Haut, Kategorie 1B
Aquatic Chronic 3
Gewässergefährdend, chronische toxizität kategorie 3
Flam. Liq. 3
Entzündbare Flüssigkeiten, kategorie 3
STOT SE 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige exposition, kategorie 3
H226
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H336
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Text der (R) Gefahrensätze, die unter den Abschnitten 2-3 des Beiblattes angegeben sind: