Safety data sheet Article 22437426
DECORS DE FERRYVILLE
87E-1310A - VERSIEGELUNG F.WANDBETON GLANZ KOMP.A
Durchsicht Nr.1
vom 03/12/2012
Gedruckt am 03/12/2012
Seite Nr. 3 / 6
DE
MSDS EPY 1002
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Bei Vorhandensein von schwebenden Dämpfen oder Staubpartikeln ist ein Atemschutz zu tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen.
Verhindern, dass das Produkt in Abwässer, Oberflächenwasser, Grundwasser und in anliegende Gebiete gelangt.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Mit Erde oder inertem Material abgrenzen. Den Großteil des Materials aufnehmen und Rückstände mit Wasserstrahlung eliminieren. Die
Entsorgung von kontaminiertem Material muss gemäß den Vorschriften unter Punkt 13 erfolgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte.
Eventuelle Angaben zum persönlichen Schutz und der Entsorgung sind unter den Abschnitten 8 und 13 aufgeführt.
7. Handhabung und Lagerung.
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung.
In verschlossenen, gekennzeichneten Behältern einlagern.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
Normale Einlagernbedingungen ohne besondere Unverträglichkeit.
7.3. Spezifische Endanwendungen.
Angaben nicht vorhanden.
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen.
8.1. Zu überwachende Parameter.
Angaben nicht vorhanden.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition.
In Erwägung dessen, dass geeignete Schutzmaßnahmen immer vorrangig gegenüber persönliche Schutzkleidung sein sollten, ist für eine gute
Belüftung des Arbeitsplatzes durch eine wirksame lokale Aspiration oder den Abzug von verbrauchter Luft zu sorgen. Falls diese Maßnahmen nicht
ausreichen, um die Produktkonzentration am Arbeitsplatz unter den Expositionsgrenzwerten zu halten, muss ein geeigneter Atemschutz getragen
werden. Während der Verwendung des Produkts muss, für genauere Informationen, das Gefahrenschild beachtet werden. Bei der Auswahl von
persönlicher Schutzkleidung muss ggf. der Rat der Lieferanten der Chemikalien eingeholt werden. Die persönliche Schutzkleidung muss den
nachstehend angegebenen gültigen Bestimmungen entsprechen.
HANDSCHUTZ
Die Hände mit Arbeitshandschuhen der Kategorie II (siehe Richtlinie 89/688/EWG und Norm EN 374) aus PVC, Neoprene, Nitril oder gleichwertig
schützen. Für eine definitive Materialauswahl für die Arbeitshandschuhe müssen folgende Aspekte einbezogen werden: Abnutzung,
Reißbeständigkeit und Permeabilität. Bei selbstangefertigten Handschuhen muss die Widerstandsfähigkeit der Arbeitshandschuhe vor der
Verwendung geprüft werden, da sie nicht vorhersehbar ist. Die Handschuhe haben eine bestimmte Verschleißzeit, die von der Exposition abhängig
ist.
AUGENSCHUTZ
Eine hermetische Schutzbrille tragen (siehe Norm EN 166).
HAUTSCHUTZ
Arbeitskleidung mit langen Ärmeln und Unfallschutzschuhe der Kategorie II tragen (siehe Richtlinie 89/686/EWG und Norm EN 344). Sich nach
Ausziehen der Schutzkleidung mit Wasser und Seife waschen.
ATEMSCHUTZ
Bei Überschreitung des Grenzwerts einer oder mehrerer im Präparat enthalten Substanzen bezüglich der täglichen Aussetzung in der
Arbeitsumgebung oder einem durch die Vorsorge- und Schutzabteilung des Unternehmens festgelegten Anteils, einen Atemschutz vom Typ B oder
universal tragen, dessen Klasse (1, 2 oder 3) abhängig von dem Grenzwert der Konzentration ist (siehe Norm EN 141).
Der Einsatz von Atemschutz, wie Masken mit Patronen für organische Dämpfe und Staub/Nebel, ist erforderlich bei fehlenden technischen
Maßnahmen zur Reduzierung der Aussetzung des Mitarbeiters. Der durch die Maske gegebene Schutz ist in jedem Fall begrenzt.
Falls die Substanz geruchlos ist oder die für die Aussetzung gefährliche Menge unterhalb der Geruchswahrnehmung liegt, oder bei Gefahr, also
wenn die für die Aussetzung gefährliche Menge unbekannt ist oder die Sauerstoffkonzentration im Arbeitsbereich unter 17% liegt, muss ein
Atemgerät mit Druckluft und offenem Kreislauf getragen werden (siehe Norm EN 137 ) oder ein Atemgerät mit externer Luftzufuhr und halber oder
ganzer Maske oder Mundstück (siehe Norm EN 138).
Es muss eine Augenspüleinheit und eine Notdusche vorgesehen werden.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften.
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand
Flüssigkeit
Farbe
milchig
Geruch
schwach
Geruchschwelle.
Nicht verfügbar.
pH Wert.
Nicht verfügbar.
Schmelzpunkt bzw Gefrierpunkt.
Nicht verfügbar.