Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
R&G Faserverbundwerkstoffe GmbH
5 Min. Epoxy Härter
Überarbeitet am: 10.02.2020 Materialnummer: 155110 Seite 7 von 10
12.1. Toxizität
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies
Methode
Poly[oxy(methyl-1,2-ethanediyl)], .alpha.-hydro-.omega.-hydroxy-, Ether mit 2,2-bis(hydroxymethyl)-1,3-propandiol
(4:1), 2-hydroxy-3-mercaptopropylether
72244-98-5
Akute Fischtoxizität 96 h Hersteller
LC50 87 mg/l Brachydanio rerio
(Zebrabärbling)
Akute
Crustaceatoxizität
48 h Hersteller
EC50 12 mg/l Daphnia magna
(Großer Wasserfloh)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Es liegen keine Informationen vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Es liegen keine Informationen vor.
Es liegen keine Informationen vor.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
nicht anwendbar
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlungen zur Entsorgung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel - ungebrauchtes Produkt
080299
ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON
BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND
DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer
Werkstoffe); Abfälle a. n. g.
Abfallschlüssel - verbrauchtes Produkt
ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON
BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND
DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer
Werkstoffe); Abfälle a. n. g.
080299
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Druckdatum: 10.02.2020Revisions-Nr.: 1,01 - Ersetzt die Version: 1 D - DE